sie bläht sich nicht auf, sie verhält sich nicht ungehörig, sie sucht nicht das Ihre, sie lässt sich nicht erbittern,
sie rechnet das Böse nicht zu, sie freut sich nicht über die Ungerechtigkeit, sie freut sich aber an der Wahrheit;
sie erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles.
Die Liebe höret nimmer auf"
(1Kor 13, 4-8a)
Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Sie lebt jedoch nicht allein aus sich, kann allein nicht überleben. Deshalb gibt es die kirchliche Trauung.
Bedeutung der Trauung
In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen zwei Menschen unter den Segen Gottes gestellt. Liebe ist kein persönlicher Verdienst. Sie braucht Pflege.
Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.
Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage "bis, dass der Tod euch scheidet".
Vorbereitung der Trauung
Das Paar meldet frühzeitig, d.h. mehrere Monate vor dem geplanten Termin, im Pfarramt des Trauortes den Wunsch einer kirchlichen Trauung an. Mit der Pfarrerin, dem Pfarrer kommt es dann zu einem Vorbereitungsgespräch. Für dieses Gespräch gibt es kaum feste Regeln. Meist geht es aber um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beide kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten.
Auf ein solches Gespräch können Sie sich mit folgenden Fragen vorbereiten:
- Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet?
- Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen?
- Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten?
- Welche Blumen wünschen wir uns in der Kirche?
Und nicht vergessen: Das Familienstammbuch spätestens zur kirchlichen Trauung mitbringen. Für die bayerische Landeskirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.
Unter diesem Link finden Sie Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Trauspruchs.